CE-Zeichen
Das CE-Zeichen steht als Abkürzung für Europäische
Gemeinschaften (Communautés Européennes).
Innerhalb der EU dürfen nur noch Maschinen und Anlagen in Verkehr gebracht
werden, die mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. Geräte, die alle
einschlägigen grundlegenden Anforderungen erfüllen, werden mit
dem CE-Zeichen versehen.
Die CE- Kennzeichnung eines Produktes bestätigt den Verwaltungsbehörden
eines Mitgliedsstaates der EU, daß das Produkt, an dem das CE-Zeichen
angebracht ist, die Anforderungen aller einschlägigen EU-Richtlinien
erfüllt und die in den Richtlinien vorgestellten Konformitätsbewertungsverfahren
durchgeführt wurden. Die Konformität eines Produktes mit den Richtlinien
wird nach außen dokumentiert.
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