WEEE-Kennzeichnung nach (ElektroG)
Waste of Electrical and Electronic Equipment
Richtlinie 2002/96/EG
(DE) WEEE - Direktive EU Richtlinie 2002/96 des europäischen Parlaments
und des Rates vom 27.1.2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
WEEE-Direktive (de)
Symbol zur WEEE-Kennzeichnung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
(ElektroG):
Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten
stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. Dieses Symbol
ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.
Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13. August 2005 in
Verkehr gebracht werden, sind zu kennzeichnen. Dabei muss der Hersteller
eindeutig zu identifizieren sein und es muss festgestellt werden, dass
das Gerät nach diesem Zeitpunkt erstmals in Verkehr gebracht wurde.
Die Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13. August 2005 in
Verkehr gebracht werden, müssen durch die Hersteller mit einem Symbol
(eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) gekennzeichnet werden.
WEEE-Kennzeichnung:
1. Jeder Hersteller muss durch die Kennzeichnung des Geräts eindeutig
zu identifizieren sein.
2. Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten
stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.
3. Es ist außerdem ein Hinweis auf dem Produkt anzubringen, dass
das Gerät nach dem 13.08.2005 – in Deutschland nach dem 23.
März 2006 in Verkehr gebracht wurde.
a. durch das Datum der Herstellung bzw. des Inverkehrbringens.
b. durch die Kennzeichnung des Balkens unter der durchkreuzten Abfalltonne.
Ein Balken unter der durchgestrichenen Abfalltonne ist nach DIN EN 50419
ein Symbol, dass das so gekennzeichnete Gerät nach dem 13.08.2005 in
Verkehr gebracht wurde. Wird dieses Symbol verwendet, darf der Balken weder
Text noch irgendeine Art zusätzlicher Information enthalten.
ZVEI-Artikel zur WEEE-Kennzeichnung (de)
Eine Darstellung, wie die Kennzeichnung gesetzeskonform erfolgen kann, gibt
DIN EN 50419 "Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
entsprechend Artikel 11(2) der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE)" |