Für alle Lieferungen und sonstigen
Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden
Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach
Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung
durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende
wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche
Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt
wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger
Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann
ist, der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer
ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
Die Firma Labelident ist berechtigt,
die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen
Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten,
zu speichern und auszuwerten.
§ 2 Leistungsumfang
und Vertragsabschluss
Vertragsangebote des Verkäufers
sind freibleibend.
Für den Umfang der vertraglich geschuldeten
Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung
des Verkäufers maßgebend.
Teillieferungen sind zulässig, soweit
nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat
oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind.
Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung
zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,
Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als
Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Preise
und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab Werk ausschließlich
Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen.
Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur
zurückgenommen, wenn der Verkäufer kraft zwingender
gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist.
Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen
Zahlungsbedingungen. Soweit nicht anders vereinbart,
14 Tage ab Rechnungsstellung mit 2% Skonto oder 30 Tage ohne Abzug.
Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung
mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung
des Verkäufers von diesem zu vertreten ist, kann
der Verkäufer den Preis unter Berücksichtigung
eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten
angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis
um mehr als 40%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
Berücksichtigt der Verkäufer
Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch
entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bei schuldhafter Überschreitung
der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung
weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von
5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt.
Die Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen
Tag, an dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung
oder Auslieferung der angeforderten Waren oder durch Ausführung
der entsprechenden Dienstleistung seitens LABELIDENT erfüllt
ist.
§ 4 Aufrechnung
und Zurückhaltung
Aufrechnung und Zurückhaltung sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5
Lieferung
Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer
von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung
durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung
aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so
sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem
Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde
dann nicht zu.
Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer
Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich
erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht
zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen
insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf,
Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen,
die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der
Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich
über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet
und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich
erstattet.
Bei Sonderabmessungen oder Sonderanfertigungen
sind uns produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen
bis zu 10% der bestellten Menge gestattet.
§ 6
Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über,
sobald der Verkäufer die Ware dem Kunden zur Verfügung
gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt. Bei Versand
geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware
zum Versand gebracht wurde oder abgeholt worden ist. Auf
Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen vom Verkäufer
gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das
Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung vor.
Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung
oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet,
erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte
neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil,
der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem
der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistung ist bei Beanstandung
von Mängeln nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung
oder Nachbesserung beschränkt. Für alle Waren
gelten unabhängig davon ergänzend Garantiebestimmungen,
soweit die Waren mit solchen vom Hersteller versehen worden
sind.
Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen
nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise
Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen
des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens
vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen,
wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum
Erfolg geführt haben.
Der Kunde hat Sachmängel gegenüber
dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu rügen.
Mängelansprüche bestehen nicht
bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung
der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder
Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung oder die aufgrund äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Werden vom Käufer unsachgemäße Änderungen
oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen
für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls
keine Mängelansprüche.
Hardware: Für die von Labelident
vertriebenen technischen Geräte gelten grundsätzlich
die Garantiebestimmungen der jeweiligen Geräte-Hersteller.
Verbrauchsmaterial: Eine Gewähr
für die Eignung unserer Produkte für den vom
Käufer beabsichtigten speziellen Verwendungszweck
kann von LABELIDENT nicht übernommen werden. Da die
Einsatzsituationen für Verbrauchsmaterial in der
Praxis sehr unterschiedlich sind, ist es vor jeder Anwendung
unbedingt erforderlich, die Eignung der Produkte für
den speziellen Anwendungsfall durch käuferseitige
Versuche zu überprüfen.
Software: Labelident macht ausdrücklich
darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln,
dass sie unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei
arbeiten. Labelident übernimmt keine Gewähr
für die Verträglichkeit gelieferter Software
mit kundenseitig installierter Software oder Hardware.
Vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung
übernimmt Labelident keine Gewähr dafür,
dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden
genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet
sind. In Ergänzung zu den hier aufgeführten
Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmen beiliegenden
Lizenzbedingungen. Durch Öffnen der versiegelten
Datenträgerpackung werden die Lizenzbedingungen anerkannt.
§ 9
Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden
sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
des Verkäufers oder des Fehlens schriftlich zugesicherter
Eigenschaften und bei Personenschäden. Der Schadensersatzanspruch
für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt soweit nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit
oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird.
§ 10
Schlußbestimmungen
Vertragliche Abreden, auch technische
Änderungen, bedürfen der Schriftform.
Der Kunde kann bei von uns geübter
Nachsicht in der Handhabung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen
nicht hieraus das Recht ableiten, den obigen Verkaufs-
und Lieferbedingungen oder in irgendeinem Punkt zuwiderhandeln.
Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufs-
und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, oder sollte
sich eine Lücke herausstellen, so soll insoweit eine
angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich
möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien
gewollt haben oder - hätten sie den Punkt bedacht
- gewollt haben würden.
Alle Preise sind Nettopreise in Euro und gelten zuzüglich
der jeweils gültigen MwSt..
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.