Explosive Stoffe sind feste oder flüssige Stoffe oder Stoffgemische, die durch chemische Reaktion Gase von solcher Temperatur, solchem Druck und mit hoher Geschwindigkeit entwickeln können, wodurch in der Umgebung Zerstörungen entstehen können. Gefahrzettel nach Gefahrgutrecht: Explosiv, Unterklasse 1.4S • Klasse 1 - Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Unterklasse 1.4S • Material: selbstklebende PE-Etiketten, Polyethylen (PE) • Format: 100 x 100 mm • Farbe/Ausführung: orange mit Zahl 1.4 S • Etiketten pro Rolle: 500 Stück
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