Gefahrklasse 3 - Brennbare flüssige Stoffe. Die Klasse 3 umfasst auch flüssige Stoffe und feste Stoffe in geschmolzenen Zustand mit einem Flammpunkt über 61°C, die auf oder über ihren Flammpunkt zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden. Die Klasse 3 umfasst auch desensibilisierte, explosive, flüssige Stoffe. Desensibilisierte, explosive, flüssige Stoffe sind explosive Stoffe, die in Wasser oder anderen Flüssigkeiten gelöst oder suspendiert sind, um zur Unterdrückung ihrer explosiven Eigenschaften ein homogenes flüssiges Gemisch zu bilden. Gefahrzettel nach Gefahrgutrecht: Entzündbare flüssige Stoffe "Flammable Liquid". • Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe "Flammable Liquid". • Material: selbstklebende PE-Etiketten, Polyethylen (PE) • Format: 100 x 100 mm • Farbe/Ausführung: rot mit schwarzer Flamme, "Flammable Liquid" und Ziffer 3 in der unteren Ecke • Etiketten pro Rolle: 500 Stück
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