Klasse 4.2 – Selbstendzündliche Stoffe. Selbstentzündliche Stoffe sind Stoffe einschließlich Mischungen und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden. Dazu kommen Stoffe und Gegenstände, einschließlich Mischungen und Lösungen, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach längeren Zeiträumen (Stunden oder Tagen) entzünden. Gefahrzettel nach Gefahrgutrecht: Selbstentzündliche Stoffe. • Klasse 4.2 - Selbstendzündliche Stoffe. • Material: selbstklebende PE-Etiketten, Polyethylen (PE) • Format: 100 x 100 mm • Farbe/Ausführung: schwarze Flamme auf weißem Grund, untere Hälfte rot, Ziffer 4 in der unteren Ecke • Etiketten pro Rolle: 500 Stück
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