Klasse 8 - Ätzende Stoffe. Die Klasse 8 umfaßt alle Stoffe, die durch chemische Einwirkung die Haut oder die Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, angreifen. Des weiteren beinhaltet die Klasse 8 auch Stoffe, die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können sowie Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden. Gefahrzettel nach Gefahrgutrecht: Ätzende Stoffe. • Klasse 8 - Ätzende Stoffe. • Material: selbstklebende PE-Etiketten, Polyethylen (PE) • Format: 100 x 100 mm • Farbe/Ausführung: schwarz-weiß, Reagenzgläser, aus denen Tropfen auf eine Platte und eine Hand fallen • Etiketten pro Rolle: 500 Stück
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