Gefahrklasse 3 - Brennbare flüssige Stoffe. Die Klasse 3 umfasst auch flüssige Stoffe und feste Stoffe in geschmolzenen Zustand mit einem Flammpunkt über 61°C, die auf oder über ihren Flammpunkt zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden. Die Klasse 3 umfasst auch desensibilisierte, explosive, flüssige Stoffe. Desensibilisierte, explosive, flüssige Stoffe sind explosive Stoffe, die in Wasser oder anderen Flüssigkeiten gelöst oder suspendiert sind, um zur Unterdrückung ihrer explosiven Eigenschaften ein homogenes flüssiges Gemisch zu bilden. Gefahrzettel nach Gefahrgutrecht: Entzündbare flüssige Stoffe mit UN-Nummer "UN 1263". • Klasse 3 : UN 1263 - Entzündbare flüssige Stoffe • Material: selbstklebende PE-Etiketten, Polyethylen (PE) • Format: 100 x 120 mm • Eigenschaften: permanent haftend mit hoher Endfestigkeit, sehr widerstandsfähig gegen Wasser und viele Haushaltsreiniger • Farbe/Ausführung: rot mit schwarzer Flamme, Ziffer 3 in der unteren Ecke, weißer Rand rechts unten mit UN-Nummer 1263 • Etiketten pro Rolle: 500 Stück Lieferzeit: sofort ab Lager lieferbar!
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