Gefahrgutetiketten bzw. Gefahrzettel
Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe
Gefahrzettel nach Gefahrgutrecht. Die Klasse 3 beinhaltet Stoffe und Gegenstände,
die Stoffe dieser Klasse enthalten, die bei 20°C und 1013mbar flüssig
sind, bei 50°C maximal 3bar Dampfdruck haben und bei 20°C und 1013mbar
nicht vollständig gasförmig sind und einen Flammpunkt von höchstens
61°C haben. Entzündbare flüssige Stoffe und geschmolzene feste
Stoffe mit einem Flammpunkt über 61°C, die auf oder über ihren
Flammpunkt erwärmt sind, sind ebenfalls Stoffe der Klasse 3. Beispiele:
Benzin, Alkohol, bestimmte verflüssigte Metalle |