Gefahrgutetiketten bzw. Gefahrzettel
Klasse 8 – Ätzende Stoffe
Die Klasse 8 umfaßt alle Stoffe, die durch chemische Einwirkung die
Haut oder die Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen,
angreifen. Des weiteren beinhaltet die Klasse 8 auch Stoffe, die beim Freiwerden
Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder
sie zerstören können sowie Stoffe, die erst mit Wasser ätzende
flüssige Stoffe oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe
oder Nebel bilden. Beispiele: Schwefelsäure, Natronlauge, Quecksilber
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