Gefahrstoffaufkleber für asbesthaltige Produkte
Asbestaufkleber dienen der Warnung vor dem Kontakt mit asbesthaltigen Stoffen oder asbestfeinstaubhaltiger Luft. Im Dezember 2004 wurde die Gefahrstoffverordnung intensiv überarbeitet und liefert seit dem neue Maßnahmen und Regeln, die in jedem verantwortungsvoll geführten Betrieb zur Tagesordnung gehören. Dazu gehört auch die besondere Vorschrift für die Kennzeichnung asbesthaltiger Erzeugnisse. Demnach müssen „Asbesthaltige Erzeugnisse bzw. ihre Verpackung mit der nachstehenden Kennzeichnung versehen sein: Sie gliedert sich in zwei Teile: 1. den oberen Teil (40% der Höhe), der den Buchstaben "a" weiß auf schwarzem Grund enthält; 2. den unteren Teil (60% der Höhe), der die Standardaufschrift schwarz und/oder weiß auf rotem Grund deutlich lesbar enthält.“ |